Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung für unsere traumasensiblen Seminare und Ausbildung. Im Einzelnen wird nachfolgend die Förderung bei sexuellem Missbrauch beschrieben.
Förderung für Opfer sexualisierter Gewalt
Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite www.fonds-missbrauch.de.
Fort- und Weiterbildungskosten
Werbungskosten heißt es, wenn Sie Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in Ihrem ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anpassen wollen. Das gilt auch bei Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten. Diese Fort- und Weiterbildungskosten sind grundsätzlich in voller Höhe als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abziehbar. Und diese Handhabung gilt auch für die Aufwendungen für ein weiteres Studium, wenn dieses in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht. Und das ist hier unser Thema.
Werbungskostenabzug
Liegen die Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug vor, so können die folgenden Aufwendungen abgezogen werden:
Lehrgangs- und Seminargebühren,
Prüfungsgebühren und Studiengebühren,
Kosten für Fachliteratur, Arbeits- und Schreibmaterialien,
Kosten für das häusliche Arbeitszimmer; ab 2007: wenn Mittelpunkt der gesamten Betätigung gegeben ist,
Fahrtaufwendungen, Verpflegungsaufwendungen,
Aufwendungen für einen Fremdsprachenkurs.
Fortbildungsveranstaltungen
Zum Nachweis, dass dabei für Sie Aufwendungen entstanden sind, müssen Sie die Fortbildungsveranstaltung genau beschreiben – also, ob es sich um Kurse an der Volkshochschule, Abendschulkurse, Seminare an einer Fachschule, vorbereitende Kurse für ein Berufsexamen oder ähnliche Veranstaltungen handelt. Aus der Bezeichnung sollte bereits hervorgehen, dass die Veranstaltung dazu dient, Kenntnisse und Fertigkeiten in einem ausgeübten Beruf zu erhalten oder den sich ändernden Verhältnissen anzupassen. Entsprechende Nachweise legen Sie bitte dem Finanzamt vor.
Die Angaben zum Ort der Veranstaltung, zu ihrer Dauer sowie die Angabe der Entfernung zwischen Wohnung und Veranstaltungsort dienen der Ermittlung der abzusetzenden Reisekosten.
Reisekosten bei Fortbildungsveranstaltungen
Für den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung gelten dieselben Grundsätze, die auch für eine Dienstreise gelten; lesen Sie bitte dort nach. Sie können also folgende Reisekosten absetzen:
Fahrtaufwendungen,
Verpflegungsmehraufwendungen,
Übernachtungskosten,
Reisenebenkosten.
Aber: Suchen Sie Ihre regelmäßige Arbeitsstätte im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme auf, so sind die Fahrtaufwendungen (nur) in Höhe der Entfernungspauschale anzusetzen (BFH vom 26. Februar 2003; BStBl II 2003, S.395).
